Arbeitsrecht

Kategorie: Arbeitsrecht | Veröffentlicht am:

Einsicht auf Dateien des Arbeitnehmers, welche nicht als ‘‘privat‘‘ gekennzeichnet sind ist zulässig

Es ist zulässig, als Arbeitgeber Dateien auf dem Dienstrechner des Arbeitnehmers einzusehen, wenn diese nicht als ‘‘private‘‘ Dateien gekennzeichnet sind. Dies gilt auch bei unbegründetem Verdacht einer Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers. Im Rahmen eines Prozesses können Erkenntnisse aus der Computeruntersuchung verwertet werden.

BAG, Urt. v. 19.01.2019 – 2 AZR 426/18 –

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