Arbeitsrecht
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Kein Anspruch auf Eilentscheidung wegen eines Hundes im Büro
Nach einer Entscheidung des AG München besteht kein Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz hinsichtlich der Frage, ob der Hund mit in das Büro gebracht werden darf, denn wesentliche Nachteile für das Unternehmen aufgrund der Anwesenheit des Hundes sind nicht erkennbar.
AG München, Beschl. v. 20.02.2018 – 182 C 20688/17 –