Arbeitsrecht

Kategorie: Arbeitsrecht | Veröffentlicht am:

Haftung eines Postzustellers für Schäden aufgrund nicht angezogener Handbremse

Bei unzureichender Absicherung des Transporters durch den Postzusteller z.B. durch Unterlassen des Ziehens der Handbremse und Gang einlegen, haftet der Postzusteller dem Arbeitgeber falls es zum Wegrollen des Fahrzeugs und folglich zu einem Schaden kommt.

Arbeitsgericht Siegburg, Urt. v. 11.04.2019 – 1 Ca 1225/18 –

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