Arbeitsrecht

Kategorie: Arbeitsrecht | Veröffentlicht am:

Wirksame Kündigung einer Sparkassenmitarbeiterin wegen Waschpulver und Babynahrung im Geldkoffer

Die außerordentliche fristlose Kündigung seitens der Sparkasse Herne gegenüber einer Mitarbeiterin ist vom Landesarbeitsgericht Hamm als wirksam anerkannt wurden, denn die Angestellte fand in einem von der Bundesbank gelieferten Geldkoffer nach eigener Darstellung nur Waschpulver und eine Packung Babynahrung, sodass der Verdacht eines Vermögensdelikts besteht.

LAG Hamm, Urt. v. 24.10.2019 – 17 Sa 1038/18 –

Zurück