Arbeitsrecht

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Prostituierte als Haushälterin angestellt hat Anspruch auf Urlaubsabgeltung, Lohn und Arbeitszeugnis  

Der Prostitutionsvertag ist nicht sittenwidrig, wenn eine Prostituierte zum Schein als Haushälterin angestellt wird und in diesem Rahmen sexuelle Dienstleistungen erbringen soll. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hamm stehen der Prostituierten Ansprüche auf Zahlung des Lohns, die Erstellung eines Arbeitszeugnisses und Urlaubsabgeltung zu.

LAG Hamm, Urt. v. 06.06.2019 – 17 Sa 46/19 –

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