Arbeitsrecht
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Keinen Tariflohnanspruch bei Fahrgastbegleiter mit Ein-Euro-Job
Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen dürfen Ein-Euro-Jobs nur dann für gemeinnützige Zusatzarbeiten eingerichtet werden, wenn sie keine reguläre Arbeit verdrängen. Ein Fahrgastbegleitservice genügt diesen Anforderungen.
LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.12.2018 – L 11 AS 109/16 –