Arbeitsrecht

Veröffentlicht am:

Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss als Datum auf dem Arbeitszeugnis stehen

 

Das Datum des Tages der rechtlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss auf einem Arbeitszeugnis zu finden sein. Als unzulässiges Zeugnisdatum wird hingegen der Tag der physischen Ausstellung des Arbeitszeugnisses angesehen, so das Landesarbeitsgericht Köln.

 

LAG Köln, Beschl. v. 27.03.2020 – 7 Ta 200/19 –

 

Zurück