Arbeitsrecht
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Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung von Beleghebammen
Bei bevorstehender Schließung der geburtshilflichen Abteilung eines Krankenhauses ist es zulässig, die Verträge von Beleghebammen zu kündigen, bei Beendigung der Tätigkeit des letztverbliebenen Gynäkologen in diesem Bereich.