Arbeitsrecht

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Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins für Pensionskassenzusagen

 

Bei Herabsetzung einer Pensionskassenrente aufgrund der mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Pensionskasse muss der Arbeitgeber insoweit einstehen. Falls ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet wird, kommt die Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins für Fälle vor dem 1.1.2022 dann in Betracht, wenn die Pensionskasse die vorgesehene Leistung um mehr als die Hälfte kürzt oder das Einkommen aufgrund der Kürzung unter die Armutsgefährdungsschwelle fällt.

 

BAG, Urt. v. 21.07.2020 – 3 AZR 142/16 –

 

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