Arbeitsrecht

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Keine Abhängigkeit der Betriebsvereinbarung vom Zustimmungsquorum der Belegschaft

 

Aus einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts geht hervor, dass die Geltung einer Betriebsvereinbarung nicht davon abhängig gemacht werden kann, ob die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen.

 

BAG, Beschl. v. 28.07.2020 – 1 ABR 4/19 –

 

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