Arbeitsrecht

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Keine Pflicht zur Herausgabe der privaten Mobilfunknummer seitens des Arbeitnehmers

 

Ein Arbeitnehmer muss nicht aufgrund der Absicherung eines Notfalldienstes außerhalb der Rufbereitschaft seine private Mobilfunknummer herausgeben, dies würde einen Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung darstellen.

 

Thüringer LAG, Urt. v. 16.05.2018 - 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17

 

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