Arbeitsrecht

Kategorie: Arbeitsrecht | Veröffentlicht am:

Crowdworking begründet kein Arbeitsverhältnis

Basisvereinbarungen zwischen sogenannten Crowdworkern und Betreibern von Internetplattformen, welche keinerlei Verpflichtungen zur Leistungserbringung vorsehen, sind nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München, nicht als ein Arbeitsvertrag anzusehen.

LAG München, Urt. v. 04.12.2019 – 8 Sa 146/19 –

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