Arbeitsrecht

Kategorie: Arbeitsrecht | Veröffentlicht am:

Rechtmäßigkeit einer Kündigung aufgrund von Beleidigungen und islamfeindlicher Äußerungen per WhatsApp

Eine Kündigung seitens der Daimler AG gegenüber einem Arbeitnehmer aufgrund von Beleidigungen sowie islamfeindlicher Äußerungen in WhatsApp-Nachrichten ist als rechtmäßig anzusehen, denn Inhalte mit menschenverachtendem Charakter sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

LAG, Baden-Württemberg, Urt. v. 05.12.2019 – 17 Sa 3/19 –

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