Arbeitsrecht
Kategorie: Arbeitsrecht | Veröffentlicht am:
Rechtmäßigkeit einer Kündigung aufgrund von Beleidigungen und islamfeindlicher Äußerungen per WhatsApp
Eine Kündigung seitens der Daimler AG gegenüber einem Arbeitnehmer aufgrund von Beleidigungen sowie islamfeindlicher Äußerungen in WhatsApp-Nachrichten ist als rechtmäßig anzusehen, denn Inhalte mit menschenverachtendem Charakter sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.