E-Zigarette mit Touchdisplay am Steuer – Verstoß gegen das Handyverbot?
Kategorie: E-Zigarette mit Touchdisplay am Steuer – erlaubt oder verboten? | Veröffentlicht am:
E-Zigarette mit Touchdisplay am Steuer – Verstoß gegen das Handyverbot?
Viele Autofahrer wissen, dass die Nutzung eines Handys während der Fahrt verboten ist. Weniger bekannt ist jedoch, dass auch andere elektronische Geräte unter dieses Verbot fallen können. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zeigt, wie weit diese Regelung reichen kann.
Entscheidung des OLG Köln
Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Fahrt zulässig ist. Das Gericht stellte klar: Auch eine solche E-Zigarette kann als „elektronisches Gerät“ im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO gelten.
Der Grund: Das Gerät verfügt über ein berührungsempfindliches Display, über das Informationen angezeigt und Einstellungen verändert werden können. Damit ähnelt die Bedienung funktional der Nutzung eines Smartphones oder anderer elektronischer Geräte, deren Verwendung während der Fahrt untersagt ist.
Zwar dient eine E-Zigarette in erster Linie der Erzeugung von Dampf zum Inhalieren. Wenn jedoch zusätzliche Funktionen über ein Display gesteuert werden und der Fahrer dafür das Gerät in die Hand nehmen muss, kann dies als unzulässige Nutzung eines elektronischen Geräts gewertet werden.
Bedeutung für Autofahrer
Die Entscheidung zeigt, dass das sogenannte „Handyverbot“ nicht nur Smartphones betrifft. Maßgeblich ist vielmehr, ob ein elektronisches Gerät während der Fahrt aufgenommen oder bedient wird und dadurch eine Ablenkung entstehen kann. Das kann auch bei anderen Geräten mit Display oder Bedienfunktionen der Fall sein.
Fazit
Wer während der Fahrt elektronische Geräte in die Hand nimmt und bedient, riskiert ein Bußgeld – selbst dann, wenn es sich nicht um ein Smartphone handelt. Auch E-Zigaretten mit Touchdisplay können unter das Handyverbot fallen. Autofahrer sollten daher grundsätzlich darauf verzichten, solche Geräte während der Fahrt zu bedienen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.