![](files/th-anwalt.de/images/header/header.jpg)
Erfüllung des Mindestlohnanspruchs durch Sonn- und Feiertagszuschläge möglich
Kategorie: Arbeitsrecht | Veröffentlicht am:
Zur Erfüllung des Mindestlohnanspruchs eignen sich Sonn- und Feiertagszuschläge. Aus diesem Grund können einem Arbeitnehmer nicht beide Ansprüche (Anspruch auf Mindestlohn und Anspruch auf Zuschläge) zustehen.