Erfüllung des Mindestlohnanspruchs durch Sonn- und Feiertagszuschläge möglich

Kategorie: Arbeitsrecht | Veröffentlicht am:

Zur Erfüllung des Mindestlohnanspruchs eignen sich Sonn- und Feiertagszuschläge. Aus diesem Grund können einem Arbeitnehmer nicht beide Ansprüche (Anspruch auf Mindestlohn und Anspruch auf Zuschläge) zustehen.

BAG, Urt. v. 17.01.2018 – 5 AZR 69/17 –

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