Fahrverbot wegen Existenzgefährdung umgehen: Was Gerichte prüfen müssen
Kategorie: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.09.2025 – 1 ORbs 340 SsBs 403/25 | Veröffentlicht am:
Kurz gesagt: Wer wegen einer drohenden Existenzgefährdung vom Fahrverbot verschont werden will, muss dem Gericht konkrete Tatsachen liefern – und das Gericht muss diese Angaben kritisch prüfen. Pauschale Behauptungen reichen weder für noch gegen ein Absehen vom Fahrverbot.
Worum geht es?
Ein Betroffener sollte wegen eines Verkehrsverstoßes ein Regelfahrverbot erhalten. Vor dem Amtsgericht machte er geltend, das Fahrverbot bedrohe seine berufliche Existenz: Er sei im Familienunternehmen als einziger Mitarbeiter im Außendienst und Vertrieb tätig, kümmere sich um die Kunden und führe die Waren aus – ohne Fahrerlaubnis könne er den bisherigen Kundenstamm nicht betreuen und keine Kunden gewinnen. Das Amtsgericht folgte dem und sah vom Fahrverbot ab. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsbeschwerde ein.
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Urteil aufgehoben. Zwar entscheidet der Tatrichter nach eigenem Ermessen, ob bei einer Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Betroffenen besondere Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, ausnahmsweise auf das Fahrverbot nach § 25 StVG zu verzichten. Wegen der Warn- und Denkzettelfunktion des Fahrverbots muss er solche Umstände aber kritisch prüfen. Seine Feststellungen müssen so vollständig sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehen kann, warum ein Ausnahmefall vorliegt.
Daran fehlte es hier: Das Amtsgericht hatte die Angaben des Betroffenen zu den wirtschaftlichen Folgen des Fahrverbots ungeprüft übernommen. Es lagen keine schriftlichen Unterlagen zur behaupteten Existenzgefährdung vor, die Tätigkeiten im Unternehmen und ihre Unverzichtbarkeit waren nicht überprüft worden, und das Gericht hatte sich nicht mit naheliegenden Alternativen auseinandergesetzt – etwa der Frage, ob die Kundenbesuche mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Warenversand über einen Paketdienst hätte erfolgen können. Ohne diese Prüfung trägt die Entscheidung, vom Regelfahrverbot nach § 4 BKatV abzusehen, nicht.
Was bedeutet das für Sie?
Für Betroffene ist die Entscheidung ein klarer Hinweis, wie eine Verteidigung gegen das Fahrverbot aufgebaut sein muss. Die bloße Behauptung, der Führerschein sei beruflich unverzichtbar, genügt nicht. Erforderlich sind belegbare Angaben: Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers, eine Beschreibung der konkreten Tätigkeiten, Fahrtenlisten, Nachweise darüber, dass Urlaub, Umorganisation, Fahrdienste oder öffentliche Verkehrsmittel keine Lösung sind, und bei Selbstständigen eine nachvollziehbare Darstellung der wirtschaftlichen Folgen. Je genauer der Vortrag, desto eher hält eine Entscheidung zugunsten des Betroffenen auch einer Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft stand.
Zu bedenken ist auch, dass die Rechtsprechung an das Absehen vom Fahrverbot hohe Anforderungen stellt. Ein Fahrverbot soll gerade auch dann wirken, wenn es unbequem ist. Nur eine echte Härte – der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder der wirtschaftlichen Existenz – rechtfertigt eine Ausnahme, und diese muss belegt werden. Häufig ist es sinnvoll, alternativ eine Erhöhung der Geldbuße anzubieten, wie es § 4 Abs. 4 BKatV vorsieht.
Fazit
Ein Absehen vom Fahrverbot wegen Existenzgefährdung ist möglich, aber nur mit sorgfältig belegtem Vortrag und einer kritischen Prüfung durch das Gericht. Wer sich rechtzeitig anwaltlich beraten lässt und die erforderlichen Nachweise zusammenstellt, verbessert seine Chancen deutlich, den Führerschein zu behalten.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.09.2025, Az. 1 ORbs 340 SsBs 403/25
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