Rechtzeitiger Hinweis des Arbeitgebers bezüglich des Verfalls von Resturlaub

Kategorie: Arbeitsrecht | Veröffentlicht am:

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erlischt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub am Ende des Kalenderjahres, wenn seitens des Arbeitgebers vorher eine Belehrung erfolgte hinsichtlich des konkreten Urlaubsanspruchs des Arbeitgebers und deren Verfallfristen. Außerdem muss der Arbeitnehmer den Urlaub sodann aus seiner freien Entscheidung heraus trotzdem nicht genommen haben.

BAG, Urt. v. 19.02.2019 – 9 AZR 541/15 –

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