Verkehrsrecht

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Nutzer eines Elektroautos besitzen kein Vorrecht

 

Ein Vorrecht aufgrund des Benutzens eines Elektroautos ist nicht gegeben, soweit das Auto an einer Ladestation in einer Privatstraße abgestellt wird, ohne jedoch den Ladevorgang zu beginnen. Im Fall des Abschleppens kann der Fahrer keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung geltend machen.

 

AG Charlottenburg, Urt. v. 16.11.2016 – 227 C 76/16 –

 

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