Verkehrsrecht
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Tödlicher Verkehrsunfall begründet Anspruch auf Hinterbliebenengeld
Der Ehefrau, den Kindern sowie Geschwistern stehen nach einem Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang der Anspruch auf Hinterbliebenengeld nach §§ 10 Abs. 3 StVG, 844 Abs. 3 BGB zu, solange der Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens nicht gegeben ist. Die Höhe dieses Anspruchs bemisst sich im Einzelfall anhand der Umstände.