Verkehrsrecht

Kategorie: Verkehrsrecht | Veröffentlicht am:

Tödlicher Verkehrsunfall begründet Anspruch auf Hinterbliebenengeld

Der Ehefrau, den Kindern sowie Geschwistern stehen nach einem Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang der Anspruch auf Hinterbliebenengeld nach §§ 10 Abs. 3 StVG, 844 Abs. 3 BGB zu, solange der Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens nicht gegeben ist. Die Höhe dieses Anspruchs bemisst sich im Einzelfall anhand der Umstände.

LG Tübingen, Urt. v. 17.05.2019 – 3 O 108/18 –

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