Verkehrsrecht

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Geschwindigkeitsmessungen mit ,,Poliscan Speed‘‘ sind unverwertbar

 

Bei Verwendung des Lasergerätes ,,Poliscan Speed‘‘ von der Firma Vitronic im Zuge einer Geschwindigkeitsmessung kann diese nicht verwertet werden, denn hierbei werden die zulässigen Messfehlergrenzen überschritten, aufgrund einer anderen Messart als in der Bauartzulassung erläutert.

 

AG Mannheim, Beschl. v. 29.11.2016 – 21 OWi 509 Js 35740/15 –

 

 

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