Verkehrsrecht

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Verkehrsunfall mit Rettungswagen - überwiegende Haftung trägt der Fahrer

 

Bei Einfahren eines Rettungswagens in eine Rotlichtkreuzung mit 40 km/h haftet im Fall der Kollision überwiegend der Fahrer des Rettungswagens. Angebracht ist in solchen Situationen die Schrittgeschwindigkeit, sodass sich der Fahrer vergewissern kann, dass sein Wegerecht durch andere Verkehrsteilnehmer geachtet wird.

 

OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.02.2018 – I-1 U 112/17 –

 

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