Verkehrsrecht

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Verkehrsunfall aufgrund eines verschütteten Heißgetränks ist nicht grob fahrlässig

 

Während der Fahrt kann der Fahrer den Getränkehalter nutzen, um dort ein Heißgetränk aufzubewahren, kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil dieses Getränk verschüttet wurde ist dies als einfache Fahrlässigkeit einzustufen.

 

AG Bonn, Urt. v. 26.01.2018 – 118 C 158/17 –

 

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