Verkehrsrecht

Kategorie: Verkehrsrecht | Veröffentlicht am:

Kein vorschnelles Einstellen des Verfahrens sowie Auferlegung zum Führen eines Fahrtenbuches seitens der Bußgeldbehörde

Bei Mitteilung eines Fahrzeughalters, dass ein Geschwindigkeitsverstoß von einem seiner Zwillingssöhne begangen wurde und nicht von ihm selbst und macht dieser zusätzlich noch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, ist es der Behörde untersagt das Verfahren vorzeitig einzustellen und das Führen eines Fahrtenbuches aufzuerlegen, stattdessen soll zunächst der Sohn befragt werden.

VG Koblenz, Urt. v. 10.12.2019 – 4 K 773/19.KO –

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