Verkehrsrecht

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Beschädigter Fahrschulwagen führt zu Anmietung eines Ersatzfahrzeuges

 

Bei der Miete eines Ersatzfahrzeuges für die Zeit der Reparatur des Schadens, welcher aus einem Verkehrsunfall stammt, muss sich der Geschädigte beim Schadensersatz die ersparten Eigenkosten anrechnen lassen. Bei einem Fahrschulwagen betragen diese Kosten pauschal 25 % der Mietwagenkosten.

 

Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urt. v. 04.01.2018 – 923 C 76/17 –

 

 

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