Verkehrsrecht

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Blasenschwäche befreit nicht von einem Regelfahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung

 

Bei dem Verspüren eines starken Harndrangs aufgrund einer Blasenschwäche darf trotzdem nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden. Falls diese Situation eintritt, ist ein Fahrverbot trotzdem zu verhängen, ob von diesem abgesehen werden kann aufgrund dieser Blasenschwäche ist einzelfallabhängig.

 

OLG Hamm, Beschl. v. 10.10.2017 - 4 RBs 326/17

 

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