Verkehrsrecht
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Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des wendenden Verkehrsteilnehmers
Die Sorgfaltsanforderungen nach § 9 Abs. 5 StVO müssen beim Wenden beachtet werden. Falls diese nicht eingehalten werden und ein Unfall passiert, kann es zu einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Wendenden kommen.
OLG München, Urt. v. 10.05.2019 – 10 U 3765/18 –