Verkehrsrecht

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Besondere Sorgfaltspflicht für Radfahrer beim Überholen von Pferden

 

Aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal geht hervor, dass Radfahrer beim Überholen von Pferden einen Abstand von eineinhalb bis zwei Metern einhalten müssen, welcher sich an der besonderen Gefährlichkeit in der konkreten Situation orientiert.

 

LG Frankenthal, Urt. v. 05.06.2020 – 4 O 10/19 –

 

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