Verkehrsrecht
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Sekundenschlaf als grobe Fahrlässigkeit nur bei nicht wahrgenommenen Übermüdungserscheinungen
Im Fall eines Verkehrsunfalls, welcher aufgrund eines Sekundenschlafs zustande gekommen ist, kann eine grobe Fahrlässigkeit nur vorgeworfen werden, soweit sich derjenige bewusst über erkannte Übermüdungserscheinungen hinweggesetzt hat.
OLG Celle, Urt. v. 01.07.2020 – 14 U 8/20 –