Verkehrsrecht

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Sekundenschlaf als grobe Fahrlässigkeit nur bei nicht wahrgenommenen Übermüdungserscheinungen

 

Im Fall eines Verkehrsunfalls, welcher aufgrund eines Sekundenschlafs zustande gekommen ist, kann eine grobe Fahrlässigkeit nur vorgeworfen werden, soweit sich derjenige bewusst über erkannte Übermüdungserscheinungen hinweggesetzt hat.

 

OLG Celle, Urt. v. 01.07.2020 – 14 U 8/20 –

 

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