Verkehrsrecht

Kategorie: Verkehrsrecht | Veröffentlicht am:

Zweifel einer Ärztin eines Patienten genügen nicht für Einholung eines ärztlichen Gutachtens .

Reine Zweifel einer Hausärztin hinsichtlich der Fahreignung eines Patienten aufgrund seiner Erkrankungen führen nicht zur Anordnung der Einholung eines ärztlichen Gutachtens. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München muss die Hausärztin konkrete Symptome und Erkrankungen des Patienten nennen, welche sich nach ihrem Empfinden dazu eignen kein Fahrzeug führen zu können.

VG München, Beschl. v. 09.10.2018 – 11 CS 18.1897

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