Vorschnelle Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung

Kategorie: Verkehrsrecht | Veröffentlicht am:

Eine Frau regulierte den Schaden nach einem Unfall vorschnell über ihre eigene Vollkaskoversicherung ohne die Regulierungsbereitschaft der gegnerischen Haftpflichtversicherung abzuwarten. Mit dem Verlangen auf Ersatz des Rückstufungsschadens scheiterte die Frau zunächst außergerichtlich und sodann auch vor Gericht. Die Klägerin habe durch die Inanspruchnahme voreilig gehandelt.

AG Ansbach, Urt. v. 24.11.2017 – 4 C 987/17

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