Wir machen uns stark für Sie!

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Ob Verkehrsunfall oder Autokauf - wir sind spezialisiert zu sämtlichen Fragen des Verkehrsrechts und dabei überregional tätig. Durch unser deutschlandweites Netzwerk an Sachverständigen, Abschleppunternehmen, markengebundenen und freien Werkstätten sind wir erster Ansprechpartner nach einem Verkehrsunfall. Auch Fragen wie Fahrerlaubnis, Bußgeld, BtM sowie Verkehrsstrafrecht bilden unseren Tätigkeitsschwerpunkt. Gern geben wir eine kostenlose Ersteinschätzung.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Ob Arbeitsvertrag, Abmahnung, Befristung, Entgeltfortzahlung, Kündigung oder Mutterschutz. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu sämtlichen Fragen des individualen und kollektiven Arbeitsrechts. Dabei arbeiten wir stets lösungsorientiert und finden gemeinsam mit unseren Mandanten optimale Ergebnisse.

weitere Rechtsgebiete

weitere Rechtsgebiete

Spezialisierung ist der Schlüssel. Die Welt wird immer komplexer - so auch das Recht.  Wir nehmen grundsätzlich nur Mandate an, welche in unseren Tätigkeitsbereich fallen. Sofern dies nicht zutrifft, empfehlen wir gern spezialisierte Kollegen. Wir gewährleisten damit eine optimale Beratung und Fallbearbeitung. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

Grenzenlose Kommunikation

Grenzenlose Kommunikation

Die fortschreitende Digitalisierung erlaubt einen schnellen und effektiveren  Austausch vom ersten Kontakt bis hin zum Ergebnis.

Soweit möglich und gewünscht, kommunizieren wir ausschließlich papierlos.
Sie können unsere Nachrichten überall auf der Welt empfangen und sind stets über den aktuellen Stand Ihrer Sache informiert.

Dies spart nicht nur Zeit sondern schont auch kostbare Ressourcen.
Dabei hat die Sicherheit Ihrer Daten höchste Priorität.

Grenzenlose Kommunikation

Know How

Stillstand bedeutet Rückschritt.

Wir wachsen gemeinsam mit unseren Mandanten.
In einem dynamischen Markt und stetiger Rechtsveränderung passen wir unsere tägliche Arbeit den Neuerungen der Zeit und die individuellen Bedürfnisse des Mandanten an.

Unsere Blogbeiträge

E-Scooter auf Feldwegen: Verkehrszeichen 250 gilt auch für Touren

Kurz gesagt: Eine Kommune darf Feld- und Waldwege für E-Scooter sperren – auch für gewerbliche E-Scooter-Touren. Das Verkehrszeichen 250 mit dem Zusatz …
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Augenblicksversagen ist keine Rücksichtslosigkeit: Führerschein bleibt

Kurz gesagt: Wer aus einem bloßen Augenblicksversagen die Vorfahrt missachtet, handelt nicht „rücksichtslos“ im Sinne der Straßenverkehrsgefährdung – und der …
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Absehen vom Fahrverbot: Drei aktuelle Entscheidungen setzen enge Grenzen

Kurz gesagt: Drei aktuelle Obergerichtsentscheidungen zeigen, wann ein Fahrverbot ausnahmsweise entfallen kann – und wann nicht: Berufliche Unbequemlichkeit …
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